Private Arbeitsvermittlung Klaus Geenen (Ndl.Oberhausen Alleestraße 4 46049 Oberhausen )
Vermittlungsvertrag zwischen
PAV Klaus Geenen Name: ___________________
Niederlassung Anschrift:_________________
Alleestrasse 4 Plz/Ort:___________________
46049 Oberhausen als Vermittler und als Auftraggeber
1. Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler mit der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle.
2. Kommt durch die Bemühungen des Vermittlers ein sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis zustande, wird ein Honorar in Höhe von 2000.--€ (incl. Mwst) fällig.
Die Vermittlung ist für den Auftraggeber kostenlos, wenn von der Bundesagentur für Arbeit, Arge oder Jobcenter ein abrechnungsfähiger AVGS nach §45 Abs.1 Nr.3 SGB III, beziehungsweise nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 Abs. 4 Nr.2 SGB III, Höhe der Vermittlungsvergütung (entsprechend AVGS 2000.-- € oder 2500€) eingereicht wird. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung direkt mit der ausstellenden Institution.
3. Der Vertrag beginnt mit der Vertragsunterzeichnung durch die Vertragspartner und endet mit
der erfolgreichen Vermittlung. Darüber hinaus kann der Vertrag jederzeit von beiden
Seiten schriftlich gekündigt werden. Bis zur Kündigung vom Vermittler angebahnte
Kontakte zu einem Arbeitgeber gelten bei Abschluss eines Arbeitsvertrages als abrechnungsfähige Vermittlung.
4.0 Verpflichtung zur Mitwirkung
Der Auftraggeber kommt einer Aufforderung zu Vorstellungsgesprächen nach und gibt nach diesen Gesprächen dem Vermittler ein Feedback über den Verlauf des Gespräches.
4.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, das der Vermittler die Beschäftigungsbestätigung beim Arbeitgeber einholt. Der Auftraggeber überlässt dem Vermittler unmittelbar nach Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages das Original des AVGS.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich den Vermittler über den Wegfall und den entsprechenden Grund des Wegfalls des AVGS, sowie einer Arbeitsaufnahme unverzüglich zu informieren.
4.3 Bei einer Kündigung des vermittelten Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von sechs Monaten ist der Vermittler unverzüglich über Datum und Grund der Kündigung zu informieren.
4.4 Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten aus 4.2 und 4.3 nicht nach, werden 50.--Euro Aufwandspauschale fällig, unabhängig von weiteren Ansprüchen.
5. Der Vermittler wird die persönlichen Daten des Auftraggebers sowohl physisch als auch elektronisch speichern und Sie potentiellen Arbeitgebern und Partnern im Rahmen der Vermittlungsbemühungen weitergeben. Der Auftraggeber wünscht die Speicherung, Veröffentlichung und Weitergabe seiner Daten ausdrücklich. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Unterlagen und Daten vernichtet. Eine Rückgabe von Unterlagen wird ausgeschlossen.
6. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrer Vertragspunkte dieses Vertrages jetzt oder in Zukunft rechtlich unwirksam sein, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.
7. Es wird auf die AGB und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nach BGB,SGB,HGB und dem Datenschutzgesetz verwiesen.
Ort Datum
_______________ (Vermittler) Auftraggeber_____________